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Leanid Sudalenka: Ich habe standgehalten, mein Gewissen nicht verraten, und darauf bin ich stolz!

Aktualisiert: 3. Mai

Ein einzigartiger Einblick in die Realität belarussischer Gefängnisse, eine Innenansicht durch ein Interview mit Leanid Sudalenka. Der Menschenrechtsverteidiger und Gewerkschaftsjurist berichtet detailliert, was den politischen Gefangenen in belarussischen Strafkolonien und Untersuchungsgefängnissen widerfährt.



Was waren Ihre ersten Eindrücke nach der Entlassung?


Als ich in der Strafkolonie war, hatte ich bis zuletzt nicht gedacht, dass ich „mit der Klingel“ entlassen werde, wie man dort sagt. Mit anderen Worten: Nach der Haftzeit. Die Kolonieleitung hatte mich zu jemandem abgestempelt, der „böswillig die Anstaltsregeln verletzt“. Der nächste Schritt wäre eine Haftverlängerung aufgrund des unrühmlichen Paragrafen 411 des Strafgesetzbuches gewesen, wenn „böswillig“ die Regeln des Strafvollzugs nicht eingehalten werden. Ich habe meinen Angehörigen nichts davon erzählt, aber bis zum letzten Tag gebangt. Besonders, als mich ein operatiwnik [eine Einsatzkraft, d. Verf.] zehn Tage vor der Freilassung mit meinen Sachen aus der Brigade rausholte. Ich dachte, die bringen mich zum Richter, wegen einer neuen Haftstrafe! Sie brachten mich zum Kontrollpunkt. Sie ließen meine Sachen dort und brummten mir unter einem Vorwand zehn Tage Strafarrest auf. Und von dort brachte mich dann der oberste operatiwnik wegen der „Klingel“ früh morgens, als die Zone [die Strafkolonie; d. Übers.] noch schlief, zum Kontrollpunkt, gab meine persönlichen Sachen heraus und zeigte in Richtung Bushaltestelle.


Ich war natürlich wie im Schock, wie ein Fisch, der ans Ufer geworfen wurde. Gewöhnlich wird man so um zehn, elf entlassen. Auch ich hatte um diese Zeit meine Familie erwartet. Doch nun saß ich unrasiert und ungewaschen in Häftlingskleidung an der Haltestelle. Ich hatte ja zehn Tage auf dem Boden gelegen, ohne Matratze, ohne Bettwäsche. Meine Erscheinung und mein Zustand waren, sagen wir mal, nicht der beste. Den „normalen“ Häftlingen gab man gewöhnlich am Vorabend aus den persönlichen Habseligkeiten ihre zivile Kleidung heraus. Sie sind gewaschen, sauber, umgezogen. Sie treten ihren Angehörigen ohne unangenehme Gerüche entgegen. Ich hatte andere Bedingungen! Ich wollte telefonieren und herausfinden, wann meine Familie kommt. Aber die Leute schreckten vor mir zurück, drei Mal wollte man mir nicht das Handy leihen. So etwa beim fünften Mal klappte es endlich. Die junge Frau hatte wohl Erfahrung mit Leuten wie mir und schreckte nicht zurück: „Telefonieren Sie ruhig“, sagte sie, „kein Problem, sie können telefonieren, bis mein Routentaxi kommt…“


So nach vier Stunden kam meine Familie. Das Video vom Wiedersehen ist im Netz, ich werde dazu nichts sagen. An einer Tankstelle wollte ich mich waschen, aber da gab es keine Dusche. Ich zog mich in der Toilette um, setzte mich ans Steuer und fuhr so bis nach Homel und redete mit meinem Sohn und meiner Frau. Zuhause wartete mein Jüngster, der noch zur Schule geht. Wir umarmten uns. Er war schon fast so groß wie ich, hatte sich sehr verändert. Während ich im Gefängnis war, hatte er mich nicht besuchen dürfen, weil er noch minderjährig war. Und in der Kolonie hatte man mir Besuche gestrichen, weil ich „nicht den Weg der Besserung beschritten“ hatte. Also habe ich die ganze Frist ohne Besuche abgesessen. Als ich verhaftet wurde, hatte man ihm gesagt, sein Vater sei auf Dienstreise. Einmal kam er von der Schule und sagte: „Unser Papa ist im Gefängnis“. Kurzum: Als ich ihn wiedersah, hatte ich feuchte Augen…



Brutale Festnahme und Willkür


Wie waren die Umstände bei Ihrer Festnahme im Januar 2021?


Im Netz steht mein offener Brief vom Vorabend der Festnahme, in dem ich von willkürlichen Durchsuchungen im Büro und bei mir zu Hause berichtete. Nach den Durchsuchungen vergingen 13 Tage bis zur Festnahme. In dieser Zeit hätte ich das Land verlassen können, was ich aber nicht tat. Ich habe mehrfach gesagt: Die sind es, die gehen sollten, nicht ich. Damals stand ich fest auf den Füßen!


Ich wurde von Angehörigen der OMON [Spezialeinheit der Miliz; d. Übers.] in Sturmmasken als besonders gefährlicher Täter festgenommen. Vor dem Hauseingang, auf dem Weg zur Arbeit, mit dem Gesicht in den Staub, wie man so sagt. Zuerst wurde ich in eine Zelle für vorübergehenden Gewahrsam gebracht, wo ich dann für zwei Monate vergessen wurde. Danach schlug man mir verschiedene Szenarien vor. Sie regten eine „vernünftige Zusammenarbeit“ im Gegenzug für meine Freiheit an, für eine Videoaufnahme mit Anschuldigungen gegen meine Kolleg*innen von der Menschenrechtsarbeit usw., usw. Ich blieb standhaft, ich habe nie mit meinem Gewissen, mit meiner Freiheit geschachert, und darauf bin ich stolz!


Die Menschenrechtsgemeinschaft in Belarus hat mich gleich nach der Festnahme als politischen Gefangenen anerkannt!


Nach meiner Festnahme fingen sie an, nach einer Beschuldigung zu suchen. Zuerst kamen sie mit „Finanzierung von Protesten“, was aber nicht eine Haft bis zum Gerichtsverfahren möglich machte. Dann folgte „Organisation von Protesten“, was den „Willkürlingen“ in Uniform dann das Recht gab, mich bis zum Gericht unter Gefängnisbedingungen festzuhalten. Ich habe mich von Anfang an gegen eine Zusammenarbeit mit den Ermittlern geweigert, wobei ich sie auf ihre Voreingenommenheit hinwies, und auch vor Gericht an meiner Haltung festhielt und nur nach sämtlichen Zeugenbefragungen Angaben machen wollte. Ich habe damals und auch die ganze Zeit im Gefängnis und im Lager meine Schuld an dem, was mir vorgeworfen wurde, bestritten und werde das auch weiter tun. Weil Hilfe für Menschen keine Straftat sein kann!


War die Behandlung vor Gericht genauso?


Das Gerichtsverfahren gegen mich und zwei meiner Assistentinnen fand nicht öffentlich statt. Das bedeutet, dass sich die Leute in Richterrobe und in der Uniform des Staatsanwalts scheuen, den Menschen in die Augen zu schauen. Denn zu meiner Unterstützung kamen am ersten Tag mindestens 100 Menschen. Vielen Dank nochmal an alle! Den Antrag auf ein nichtöffentliches Verfahren hat der städtische Staatsanwalt gestellt und das mit dem Bankgeheimnis und den Kontobewegungen begründet. Das war absurd. An mein Konto war die Karte meines Jüngsten „angedockt“, damit er sich in der Schulkantine Snacks kaufen konnte. Und als dann vor Gericht die Kontobewegungen aufgelistet wurden, verlas der Richter die Ausgaben: Mittelschule Nr. 62 Homel, einmal Würstchen im Teig, eine Fanta!“ Oder: „Einmal Smaschenka [eine Art belarussische Minipizza; d. Red.], Pepsi-Cola, Eis, Chips…“


Man hört oft: Das Urteil ist rechtskräftig, also bist du ein Verbrecher. Aber wie konnte es rechtskräftig werden, wenn sie mich nicht aus der Zelle zur Berufungsverhandlung brachten und die Berufung sogar ohne meinen Anwalt verhandelt wurde? Sie haben mir durch das nichtöffentliche und auch unfaire Verfahren, und ohne, dass ich etwas verbrochen hätte, drei Jahre meines Lebens genommen! Als wären‘s Würstchen im Teig, wie ich immer wieder sage.


Gab es nach Ihrer Festnahme eine Reaktion von Seiten der internationalen Gemeinschaft?


An dem Tag, an dem ich festgenommen wurde, riefen die Botschaften der USA und Frankreichs in Minsk die belarussischen Behörden dazu auf, mich und meine Assistentinnen unverzüglich freizulassen. Zudem müssten die Repressionen gegen uns eingestellt werden. Frankreich unterstützte mich, weil ich Träger des Preises „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ der Französischen Republik bin. Den Preis hatte ich als Anwalt der „Schmarotzer“ 2018 verliehen bekommen [Die „Schmarotzer“ waren Arbeitslose, die gegen ein neues Gesetz protestierten, das sie einkommensteuerpflichtig machte; d. Übers.].


Eine Reihe internationaler und belarussischer Menschenrechtsorganisationen setzten sich für uns ein. Amnesty International zum Beispiel erklärte, dass wir keinerlei international anerkannte Straftat begangen haben und das Urteil gegen uns eine Bestrafung für rechtmäßige Menschenrechtsarbeit darstellt. Das sei darüber hinaus Teil einer Kampagne der belarussischen Regierung zur Vernichtung der Zivilgesellschaft und der Unterdrückung zentraler Menschenrechte im Land.



Folterähnliche Haftbedingungen


Was hatten Sie für Haftbedingungen?


Die Haft besteht aus zwei Phasen. Nach der Festnahme und bis zum Gerichtsverfahren war ich ein Jahr im Untersuchungsgefängnis Homel, oder in der Zentrale, wie es auch genannt wird. Dann in der Strafkolonie, im Lager. Wenn man’s vergleicht, ist Strafkolonie zweifellos besser.


Die Bedingungen, unter denen Leanid ein Jahr lang leben musste; Foto von der Facebook-Seite von Leanid Sudalenka
Die Bedingungen, unter denen Leanid ein Jahr lang leben musste; Foto von der Facebook-Seite von Leanid Sudalenka

Die Politischen [Häftlinge] werden schon in der U-Haft besonders behandelt, auch wenn sie dort erst nur Verdächtige sind und die Schuld an einer Straftat noch nicht bewiesen ist. Unter Missachtung der Unschuldsvermutung setzte mich die Verwaltung sofort auf die „Prophylaxe“-Liste und verlieh mir dort die Einstufung „Neigt zu Extremismus und anderem destruktivem Handeln“.


Die Politischen werden im Vergleich zu den gewöhnlichen U-Häftlingen zusätzlich kontrolliert und durchsucht, mit zusätzlichen Vorträgen, jeweils mehrere Mal am Tag, wobei die jeweilige „prophylaktische“ Einstufung wiederholt wird. Oft werden den Politischen außerordentliche und zusätzliche Zellendienste aufgebrummt, bis hin zur Totalreinigung. Wer sich was zuschulden kommen lässt, wandert sofort in die Strafzelle, in der man ohne Matratze oder Bettzeug schlafen muss. Die Politischen werden auf dem Weg zum Gericht und zurück (bei mir waren das 26 Verhandlungstage) wie besonders gefährliche Verbrecher behandelt, mit Handschellen hinter dem Rücken, halb gebeugt und Gesicht nach unten. Eine der Wachen war zudem an meine Handschellen gekettet.


Außerdem müssen alle Politischen ungeachtet des Alters unbedingt in der oberen Koje schlafen, was für Ältere gewisse Unannehmlichkeiten bedeutet, weil die Etagenbetten keine Leiter haben. Man muss buchstäblich zu seinem Schlafplatz hochspringen. Beim Transport in die Strafkolonie in „Stolypin-Waggons“ [Waggons mit Zellen; d. Übers.] werden den Politischen nicht einmal nachts die Handschellen abgenommen. Ich musste unterwegs in Handschellen schlafen, und zwar mit den Händen auf dem Rücken. Der Transport dauerte rund zwölf Stunden.


Im Lager sieht das Leben anders aus. Himmel, frische Luft, man sieht die Sonne, Vögel, das Laub der Bäume. Hier ist das Problem ein anderes, ein politisches.


Was war für Sie das Schwierigste während der Zeit in U-Haft und in der Strafkolonie?


In U-Haft war das Schwierigste, dass man sich ununterbrochen in einer halbdunklen Zelle befindet. Ein Jahr wie in einer öffentlichen Toilette zu leben, das ist, ich sag’s mal so, nicht der beste Lebensinhalt. Außerdem war ich gezwungen, passiv bis zu 10 Packungen Zigaretten pro Tag zu rauchen. Ich bin Nichtraucher, und mir wurde zu Anfang schlecht, und schwindelig. Ich bin sogar zum Anstaltsleiter gegangen, aber der sagte: „Leanid Leanidawitsch, wir haben hier keine VIP-Hütten für Nichtraucher!“ Und das, wo die Lüftung nicht funktioniert. Gerettet hat mich allein der tägliche Hofgang von einer Stunde. Ich ging bei Hitze und Frost frische Luft schnappen. Die übrigen 23 Stunden war ich über ein Jahr hinweg in einer verrauchten, halbdunklen Zelle mit künstlichem Licht. Ich habe viel geschrieben, gelesen, habe Solschhenizyns Archipel Gulag nochmal gelesen, meine Sicht hat stark nachgelassen.


In der Kolonie war wohl das Informationsvakuum am schwersten zu ertragen, das die Lagerverwaltung um die Politischen herum errichtet. Wieder bin ich zum Lagerleiter gegangen, habe erklärt, dass es in meinem Urteil keine Auflage „Ohne Recht auf Briefwechsel“ gibt. Trotzdem blieb ich die gesamte Haftzeit ohne Briefe, nur von meiner Frau erhielt ich welche. Man hatte ein Anrecht auf monatlich vier Telefonate von zehn Minuten, doch bei den Politischen wurde immer mitgehört. Und sie werden instruiert, worüber man nicht sprechen darf (Politik, der Krieg in der Ukraine usw.). Also sitzt du da, lebst vom „Häftlingsradio“, wie es dort heißt, also von Gerüchten, wer was gesagt hat. Diese Informationen mussten aber nochmal überprüft werden.


Hinter Gittern sitzen jetzt Gewerkschaftsaktivist*innen und Führungskräfte, die medizinische Hilfe brauchen. Ist die angesichts der Bedingungen in den Gefängnissen und Strafkolonien ausreichend?


Ich kam mit einer Coronainfektion in die Kolonie, mit fast 40 Grad; mal war ich bei Bewusstsein, mal schwand es wieder. Mir wurde klar, dass ich einen Apparat zur künstlichen Beatmung brauchte. Aber nichts da, Ende, es gab ihn einfach nicht! Meinen Körper hätten sie meinen Verwandten übergeben; und beim Durchzählen würden sie „minus eins“ schreiben! 18 Tage lag ich isoliert und wusste nicht, wogegen sie mir täglich Antibiotika geben.


Ich kam mit Diabetes ins Lager und musste eigentlich regelmäßig die Glukosewerte im Blut überprüfen. In der ganzen Zeit hat man bei mir keine einzige Analyse dazu vorgenommen. Die notwendigen Medikamente und Vitamine, die mir meine Familie per Medizinpäckchen senden wollte, wurden mit dem Vermerk „Annahme verweigert“ zurückgeschickt. Ich habe das Päckchen aufgehoben, für die Geschichte.


Das Einzige, was in den Gefängnissen und Kolonien funktioniert, ist das Röntgen des Brustkorbs, um Tuberkulose festzustellen. Die Geräte sind modern und anscheinend vor den Ereignissen von 2020 durch Fördermittel der EU angeschafft worden. Alles andere ist formal, „zum Durchwinken“, wie die Häftlinge die medizinische Hilfe untereinander bezeichnen.


Der Arzt hat mich zum Beispiel mit 37,4 Grad, mit Schüttelfrost und zitterndem Körper zur Arbeit in die kalte Werkhalle geschickt. Der „Flicker“ [„Gefängnisarzt“; d. Verf.], wie er dort genannt wird, gab mir eine Tablette und sagte, das geht bis zum Abend vorbei!


Wegen der kargen Verpflegung und des andauernden Vitaminmangels werden die Häftlinge geschwächt, die Abwehrkräfte gegen Krankheiten und Infektionen nehmen ab. Für ältere Häftlinge ist das ein großes Problem. Wenn jüngere Häftlinge das vielleicht überstehen können, kann eine Verurteilung für Menschen über 60 lebenslang bedeuten, eine Reise ohne Rückfahrt!


Die Lage wird dadurch verschlimmert, dass man ohne Verschreibung durch den Arzt keine Medikamente von draußen bekommen kann, nicht einmal Vitamine. Ohne die fallen einem die Zähne aus, und im Lager werden keine Prothesen eingesetzt. Also sitzen die Häftlinge, besonders die mit langen Haftstrafen, und kauen ihr Essen mit dem Zahnfleisch.


Und auf keinen Fall sollte man im Lager ernstlich krank werden. Bis sie die Wache holen, bis man zu zivilen Ärzten gebracht wird, kann es oft schon zu spät sein. In anderthalb Jahren Kolonie habe ich von drei Todesfällen erfahren. Der erste war ein älterer Mann mit Krebs, die anderen beiden werfen große Fragen auf. Einer, ein Politischer mittleren Alters, legte sich nach dem Appell schlafen und wachte am Morgen nicht mehr auf. Das war kein gewaltsamer Tod, keine „Satotschka“ [selbstgebastelte scharfe/spitze Waffe; d. Übers.] in die Magengrube!


Es gibt jetzt eine Reihe von Gewerkschaftsführer*innen, die über 60 sind und in Haft sitzen. Die haben alle ihre Wehwehchen. Möge Gott ihnen allen Gesundheit geben, damit sie diese Prüfung überstehen. Ich habe es schon gesagt und wiederhole noch einmal: Viele, besonders die mit Erkrankungen und langen Haftstrafen, werden wir vielleicht nicht wiedersehen!



Gelbe Aufnäher für politische Häftlinge


Wie war die Behandlung der politischen Gefangenen durch die Lagerleitung?


Alle, die aufgrund politischer Paragraphen ins Lager kamen, müssen einen Aufnäher mit gelbem Zeichen tragen, anders als die anderen Häftlinge, bei denen er ganz weiß ist. Das gesamte Lagerpersonal achtet besonders auf die Politischen. Für die Politischen gibt es drei zusätzliche Überprüfungen mit obligatorischem Appell am lokalen Sammelplatz. Das bedeutet, dass Häftlinge mit weißen Anhängern sich dann mit ihren Dingen beschäftigen können, sie schauen Fernsehen, während die Politischen bei jedem Wetter zu jeder Jahreszeit draußen stehen und auf denjenigen warten müssen, der sie überprüfen wird. Bei den Berichten ist der Hinweis „Neigt zu Extremismus und anderem destruktivem Handeln“ obligatorisch. Und das die ganze Haftzeit über.


Unmittelbar nach der Freilassung; Foto von der Facebook-Seite von Leanid Sudalenka
Unmittelbar nach der Freilassung; Foto von der Facebook-Seite von Leanid Sudalenka

Die Politischen werden sehr oft künstlich beschuldigt, Verfehlungen begangen zu haben (in dem Lager, in dem ich war, sind sämtliche Politischen solcher Verfehlungen beschuldigt und entsprechend bestraft worden, weil sie nicht den Weg der Besserung beschritten hatten). Oft lädt der Brigadeführer einen Politischen vor und sagt: Du kannst dir aussuchen: Hast du geraucht, wo es verboten war, oder warst du zu spät bei der Gymnastik…?


Unmittelbar nach der Freilassung; Foto von der Facebook-Seite von Leanid Sudalenka

Die bekanntesten und prominentesten Politischen werden in die Kategorie derjenigen eingeordnet, die die Lagerordnung „böswillig“ verletzen (drei oder mehr Vergehen pro Jahr), was, wie ich bereits sagte, zu einer weiteren Haftstrafe führen kann. Mir haben sie zum Beispiel den Status eines böswilligen Regelbrechers verpasst, weswegen ich bis zum Ende der Haft nicht sicher war, dass ich nach deren Ende wirklich freikomme.


Für mich wurde praktisch ein Verbot von längeren Besuchen der Familie verhängt. Ich habe in der ganzen Zeit keinen einzigen Besuch meiner Frau oder meiner Kinder genehmigt bekommen, kein Videogespräch mit der Familie. Im Unterschied zu anderen Häftlingen. Selbst dann, als mein Schwiegervater starb, erlaubten sie keinen Besuch oder Anruf, obwohl das Gesetz es zulässt, dass ein Häftling sich unter Bewachung von Angehörigen verabschieden kann.


Für Politische besteht ein Verbot, sich unbegleitet auf dem Gelände zu bewegen. Bewegt man sich in der Brigade, müssen die Politischen unbedingt in den ersten Reihen der Kolonne gehen. Bei uns werden die vom Gesetz vorgesehenen Garantien einer vorzeitigen Entlassung auf Bewährung oder einer milderen Form des Strafvollzugs nicht angewandt. Auch eine Amnestie oder Begnadigung durch den Präsidenten gilt nicht für uns, weil wir den Status von Delinquenten haben, die nicht den Weg der Besserung beschritten haben.


Für Politische ist der Schlafplatz unabhängig vom Alter immer in der oberen Koje des Etagenbetts, selbst wenn unten noch Kojen frei sind. Den Politischen wird praktisch eine Ausbildung verboten, wenn es im Lager eine Berufsschule gibt. Dabei geht es nicht um Bildung, sondern um die Möglichkeit ein Jahr lang zum Unterricht in einem warmen Klassenraum zu gehen und nicht in einer kalten Werkstatt in der „Promka“ [der Produktionsbereich; d. Verf.] frieren zu müssen. In meiner ganzen Zeit dort ist nicht ein einziger Politischer zum Unterricht im Warmen zugelassen worden.


In den anderthalb Jahren in der Strafkolonie habe ich acht Stunden täglich in der Werkstatt gearbeitet und keinen Urlaub bekommen (andere haben nach elf Monaten 14 Tage Urlaub gehabt). Für diese tägliche Arbeit wurde keine einzige Kopeke auf mein persönliches Konto überwiesen, obwohl ich die Produktionsnormen erfüllt habe. Als ich aus dem Lager entlassen wurde, bekam ich eine Lohnbescheinigung, bei der der höchste Monatslohn 2 Rubel 40 Kopeken betrug (weniger als ein Euro). Nicht einmal diese Kopeken sind auf meinem Konto eingegangen.


Hier sollte man einen interessanten Zwischenfall erwähnen. Ich ging in der Kolonie zum Schachspielen in den Club und belegte beim Turnier den zweiten Platz. Danach habe ich, anders als die hinter mir platzierten, keine vom Lagerleiter unterschriebene Urkunde bekommen, und erhielt nicht wie die anderen zur Belohnung zusätzliche Anrufe nach Hause. Sie behandelten mich wie einen Volksfeind…


Was meinen Sie, warum gibt es diese „Sonderbehandlung“ der politischen Häftlingen?


Ich denke, diese Haltung gibt es im ganzen Land und in allen Kolonien. Und das ist nicht eine Idee der Lagerleitung vor Ort, das kommt alles von oben, vom DIN [Amt für den Strafvollzug des Innenministeriums; d. Verf.]. Und wer dort dem General die Kommandos gibt, lässt sich nur vermuten!

An den Orten, wo ich war, wurde erzählt, dass so vor zehn Jahren die Drogenabhängigen, die aufgrund des bekannten „Volksparagraphen“ 328 saßen, genauso behandelt wurden [nach § 328 (Drogenhandel) wurde massenweise verurteilt, auch wenn höchstens Besitz zum Eigenbedarf vorlag; später traf es auch Protestierende; d. Red.]. Die hatten grüne Abzeichen, und sie wurden anhand der Farbe von der Lagerleitung ganz genauso „bearbeitet“. Sie wurden jetzt von den Politischen abgelöst, von denen, die aufgrund der sogenannten Extremisten-Paragraphen einsitzen. Lukaschenka wird uns die Lehre von 2020 nicht verzeihen!


Konnten Sie in der Kolonie jemanden juristisch beraten?


Ich muss sagen, wenn du ins Lager kommst, dann wissen alle alles über dich, wer du bist, was du bist… Und obwohl mich die Einsatzkräfte gewarnt hatten, dass eine Hilfe für andere nicht erlaubt sei, und sogar mit der Strafzelle und anderen Unannehmlichkeiten gedroht hatten, habe ich den Menschen trotzdem geholfen. Ich habe für Häftlinge heimlich Revisionsanträge, Gnadengesuche und andere Prozessunterlagen geschrieben. Zum Beispiel habe ich geholfen, Fragen beim Umgang mit Justizhelfer*innen zu klären. Politischen habe ich nie etwas abgeschlagen. Einmal habe ich mich geweigert, nachdem ich das Urteil gelesen hatte. Ihm wurde ein grausamer Mord an zwei alten Rentnern zur Last gelegt, und da sagte ich, dass ich das nicht mit meinem Gewissen vereinigen kann. Trotz seiner Drohungen, wobei er mir unter anderem versprach, eine „Satotschka“ unterzuschieben, hielt ich dem Druck stand. Von juristischem Wissen bis zu Häftlingswillkür ist es in der „Zone“ nur ein kurzer Weg.



Vernichtung der unabhängigen, demokratischen Gewerkschaften


Warum hat Lukaschenka so mit den unabhängigen Gewerkschaften abgerechnet?


Er versteht wie kein anderer die Kraft einer unabhängigen Gewerkschaftsbewegung, wenn es darum geht, für die sozialen und wirtschaftlichen Rechte der Werktätigen einzustehen. Also wurden die Gewerkschaften zerschlagen und ihre Anführer*innen verfolgt und zu langen Gefängnisstrafen verurteilt.


Da wären die Vertreter*innen des Belarussischen Kongresses demokratischer Gewerkschaften (BKDP), Aljaksandr Jaraschuk, Sjarhej Antussewitsch und Iryna But-Hussaim, die beschuldigt wurden, grob die öffentliche Ordnung verletzt zu haben (§ 342 Abs. 1 des Strafgesetzbuches). Jaraschuk wurden zudem Aufrufe zu einschränkenden Maßnahmen zur Last gelegt, und andere Handlungen, die auf eine Gefährdung der nationalen Sicherheit abzielen (§ 361 Abs. 3 des Strafgesetzbuches).

Henads Fjadynytsch und Wassil Bjarasnewa, Anführer*innen der Gewerkschaft der Radio- und Elektronikindustrie (REP), wurden zu neun Jahren Freiheitsentzug verurteilt, Wjatscheslau Areschka zu acht Jahren unter verschärften Bedingungen. Alle wurden wegen Aufrufen zu einschränkenden Maßnahmen, die auf eine Gefährdung der nationalen Sicherheit abzielen (§ 361 Abs. 3), Volksverhetzung aus sozialen Motiven (§ 130 Abs 3) und Bildung einer extremistischen Gruppierung oder Beteiligung an einer solchen (§ 361.1 Abs. 1 u. 3.) verurteilt.


Hat die belarussische Arbeiterbewegung nach diesem Vorgehen des Regimes eine Zukunft?


Ich bin überzeugt, dass die Gewerkschaftsbewegung nach der Errichtung einer demokratischen Regierung im Land hervorragende Aussichten haben wird. Wir sehen doch die Macht der Gewerkschaften in den Ländern Europas. Was soll uns hindern, das Gleiche zu tun?


Es gibt keine Alternative zu einer starken Gewerkschaftsbewegung. Davon haben alle etwas, auch die belarussische Wirtschaft. Sobald eine verfassungsmäßige Rechtsordnung ins Land zurückkehrt, werden die Gewerkschaften sofort aufleben!



Ist es Ihrer Meinung nach wichtig, dass es eine Aufmerksamkeit internationaler Organisationen und Gewerkschaftsverbände für die Situation in Belarus gibt?


Natürlich ist es wichtig, dass die belarussische Frage, die Lage der unabhängigen Gewerkschaften im Land nicht der Aufmerksamkeit der internationalen Organisationen entgeht.


Wie bewerten Sie die Entschließung zum Artikel 33 der Verfassung der ILO in Bezug auf Belarus?


Für unser Land dauert der Weg zur Anwendung des Artikels 33 der Verfassung der ILO nun schon fast zwei Jahrzehnte. Zu gewissen Zeiten waren wir nahe und immer näher dran, in einer Reihe mit Myanmar zu stehen, wo diese Maßnahme zum ersten Mal angewandt wurde. Die Anwendung dieses Artikels ist eine außergewöhnliche Maßnahme, die in der über hundertjährigen Geschichte der ILO erst einmal eingesetzt wurde. Belarus ist jetzt der zweite Fall.


Nach den gefälschten Wahlen von 2020 und der offenen Verletzung der Rechte der Werktätigen, der Auflösung von Gewerkschaften und der Inhaftierung von Anführer*innen unabhängiger Gewerkschaften stellt sich die Frage erneut. Wenn es aber um die unmittelbaren Maßnahmen geht, die jetzt eingesetzt werden können, so könnten die minimal ausfallen, aber auch maximal – bis hin zu einem Wirtschaftsembargo wie im Fall Myanmar. Man muss berücksichtigen, dass angesichts des Krieges, wo die Sanktionen, die wegen der Beteiligung am Angriffskrieg gegen die Ukraine verhängt wurden, sich auch auf Belarus erstrecken, viele Maßnahmen auch so angewandt werden können. Ob die Sanktionen weiter verschärft werden, wird die Zeit zeigen.



„Wir haben die Pflicht, keine Angst zu haben!“


Was haben sie nach der Entlassung als erstes gemacht?


In Homel war ich nur 11 Tage. In der Zeit habe ich meine betagte Mutter besucht und mich von ihr verabschiedet. Dann bin ich auf den Friedhof zu meinem Schwiegervater gefahren und habe Blumen niedergelegt. Er hatte mir ins Gefängnis geschrieben: Bleib, wie du bist! Ich bin stolz auf dich! Er war wie ein Vater für mich, wir sind oft Pilze suchen gegangen. Er kannte alle guten Stellen im Wald. Schade, dass er es nicht geschafft hat!


Ich habe in den Augen der Menschen keine Freude gesehen, kein Lächeln. Alle waren niedergeschlagen, verschreckt. Soll das ein Leben sein?


Warum haben Sie beschlossen, Belarus zu verlassen?


Ich hatte bis zum letzten Tag nicht vor, zu emigrieren. Erst als ich begriff, dass ich von einem Gefängnis ins nächste wandern würde, musste ich diese für mich nicht einfache Entscheidung treffen. Wissen Sie, meine persönlichen Daten sind wie die aller Politischen im republiksweiten Verzeichnis der Extremist*innen eingetragen. Und wir stehen nach der Freilassung unter besonderer Kontrolle.


Als ich mich bei der Miliz meldete, gab es eine Reihe Auflagen: die Pflicht, jede Woche am Sonntag deren Prophylaxe-Veranstaltungen zu besuchen und Erklärungen zu meinem Lebenswandel zu geben. Einmal bin ich hingegangen. Da haben sie im Aktenraum einen Film über Drogenabhängige gezeigt. Täglich kamen Milizionäre vorbei und registrierten per Videokamera und meiner Unterschrift, dass ich an meinen Aufenthaltsort war. Außerdem musste ich, wenn ich die Stadt verlassen wollte, sogar eine Genehmigung der Miliz einholen und dabei den Zweck der Reise begründen. Und so würde das während der ganzen Zeit weitergehen, bis meine Vorstrafe ausläuft! Und für die kleinste Verletzung dieser Auflagen drohte eine Geldstrafe von bis zu 100 Basiseinheiten [festen Tagessätzen; d. Übers.] oder Administrativarrest von 15 Tagen.


Ist das etwa kein Gefängnis? Das ist praktisch Hausarrest! Mir wurde klar, dass ein neues Strafverfahren nur eine Frage der Zeit war. Im Land wird praktisch jede unabhängige Information im Internet blockiert. Und wenn man auf eine falsche Webseite geht oder den falschen Kanal in den sozialen Medien besucht, passiert es jeden Tag, dass jemandem Gefängnis droht. Außerdem sind die Menschenrechtsorganisationen, mit denen ich zusammenarbeitete, zerschlagen und aufgelöst worden. Etwa die Gewerkschaft REP, in der ich 14 Jahre als juristischer Inspektor tätig war. Das kam für mich praktisch einem Berufsverbot gleich. Ich konnte mir in einer derart aggressiven Umgebung kein Leben vorstellen. Daher mein Entschluss, das Land zu verlassen.


Haben die Behörden schon auf Ihre Auswanderung reagiert?


Die Miliz sucht mich seit meiner Ausreise, fragt bei meinen Angehörigen nach, wann ich zurückkomme. Ich habe ihnen eine Mitteilung geschickt: „Ich wurde aufgrund eines unfairen und nichtöffentlichen Gerichtsverfahrens zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt, und zwar wegen eines Verbrechens, das ich nicht begangen habe, da ich ein gesetzestreuer Bürger bin. Nach dem Ende meiner Haftzeit und der Freilassung aus der Strafkolonie IK-3 meldete ich mich bei der Strafvollzugsinspektion des Bezirks. Bald nach Beginn der fortgesetzten Repressionen gegen mich war ich gezwungen, das Land zu verlassen und nach Litauen zu fahren, wo ich bis zu dem Moment bleiben will, da in Belarus wieder eine verfassungsgemäße Rechtsordnung zurückkehrt. Daher habe ich keine Möglichkeit, mich zu melden und an den Prophylaxe-Maßnahmen teilzunehmen, die die Bezirksinspektion durchführt. Zu allen anderen Fragen, unter anderem in Bezug auf mein Verhalten oder Lebenswandel bitte ich Sie, direkt meine Handy-Nummer zu nutzen.“ Ich habe ihnen meine litauische Handy-Nummer gegeben. Bis jetzt haben sie noch nicht angerufen.


Haben Sie schon entschieden, was Sie jetzt im Ausland machen werden?


Noch ist es schwierig, langfristige Pläne zu machen, ich schaue nicht weit voraus. Ich werde froh sein, wenn alle organisatorischen und Alltagsfragen geklärt sind und ich zu meiner Lieblingsbeschäftigung zurückkehren kann, nämlich die Rechte anderer zu verteidigen. Insbesondere die Frage der politischen Gefangenen macht mir Sorgen, die werden mit jedem Tag mehr. Ich treffe mich jetzt mit Leuten und rede mit ihnen, versuche zu verstehen, was zu tun ist, damit die Politischen freikommen. Ich habe das alles selbst durchgemacht und verstehe sehr gut, dass man um jeden Tag kämpfen muss. Bei dieser Frage muss man nicht reden, darüber muss man schreien!


Vor ein paar Tagen habe ich am alljährlichen Implementierungstreffen der OSZE zur menschlichen Dimension teilgenommen, das in Warschau stattfand. Da wurde über Folter gesprochen, über die unmenschliche Behandlung in belarussischen Gefängnissen. Ich habe zu humanitären Problemen bei älteren politischen Gefangenen gesprochen, von ihrem Gesundheitszustand und der fehlenden Möglichkeit, die nötige Behandlung zu erhalten. Geb’s Gott, dass wir Gewerkschaftsführer*innen, die schon über 60 sind, wiedersehen werden. Es gibt jetzt so viele Probleme in Belarus, das reicht für 100 Jahre Menschenrechtsarbeit!


Welche Schritte könnten Ihrer Meinung nach einen Dialog und eine Regulierung der Krise im Land befördern?


Heute sitzt ganz Belarus in einem Gefängnis. Gewerkschaftsführer*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Politolog*innen und Belaruss*innen, denen einfach ihr Schicksal nicht gleichgültig ist. Es gibt am Fließband nichtöffentliche und unfaire Gerichtsprozesse, die Verurteilten wandern in die Strafkolonien und es folgen neue Wellen politischer Gefangener.


Ich stimme Ales Bjaljazki zu, dem Friedensnobelpreisträger und Leiter des Menschenrechtszentrums Wjasna, der gesagt hat, Belarus brauche einen breiten gesellschaftlichen Dialog, der auf eine nationale Versöhnung abzielt. Ich bin überzeugt, dass wir früher oder später dahin gelangen werden, und mit einem Dialog wird es im Land auch Veränderungen geben!


Was möchten Sie jenen sagen, die Ihre Geschichte und Ihren Kampf für Menschenrechte in Belarus verfolgen?


Wieder bin ich wenig originell, wenn ich sage: Habt keine Angst! Man will uns Angst machen, aber wir sollten und dürfen keine Angst haben. Wir sind nicht auf diese Welt gekommen, um in Angst und Schrecken zu leben. Ich bedauere keinen einzigen Tag, den ich gelebt habe. Die Verteidigung der Rechte anderer hat meinem Leben einen bewussten und reichhaltigen Sinn verliehen. Von diesem Weg werde ich nicht mehr abweichen.


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